Die Gemeindepolizei ist gemäss Polizeigesetz des Kantons Bern (PG; BSG 551.1) zuständig für die Erfüllung der sicherheitspolitischen Aufgaben. Sie leisten in diesem Zusammenhang auf Ersuchen Amts- und Vollzugshilfe zugunsten anderer Gemeinden, der Regierungsstatthalterämter, der Betreibungs- und Konkursämter sowie der Gerichtsbehörden. Dabei geht es um die Unterstützung dieser Behörden, sofern sie für die eigene Aufgabenerfüllung darauf angewiesen sind.