Wegzug; Schweizer Staatsangehörige

Wer von Kirchlindach wegzieht, muss sich spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder über eUmzugCH erfolgen.

Abmeldung von minderjährigen und / oder schulpflichtigen Kindern
Für die Abmeldung von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, muss ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden.

Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.

Wegzug ins Ausland

Haben Sie vor, die Schweiz zu verlassen? In diesem Fall muss die Abmeldung ins Ausland zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden. Wer sich ins Ausland abmeldet, muss den Einwohnerdiensten eine Zustelladresse in der Schweiz angeben. 

Militärdienstpflichtige

Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf.

eUmzugCH
Einwohnerdienste
Wohnen und Umziehen
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