Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Es ist viersprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch). Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen. Das Zivilstandsamt entscheidet, ob ein Ausweis über den registrierten Familienstand oder ein Familienschein ausgestellt wird.