Bevölkerungsschutz
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen. Diesen Auftrag erfüllt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz durch:
- Information der Bevölkerung über Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen,
- Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung,
- Führung,
- Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorganisationen sowie
- zeit- und lagegerechte Bereitschaft sowie Sicherstellung des Aufwuchses.

Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen
Die Schutzplatzbilanz
Die Zuweisungsplanung (ZUPLA)
Alarmierung der Bevölkerung
Kluger Rat - Notvorrat
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